Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der GNC Sales Jens Meurer
Stand: 25.10.2024
§ 1 Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Dienstleistun-gen mit dem Unternehmen GNC Sales Jens Meurer, sesshaft in der Konrad-Adenauer-Straße 26, 85221 Dachau, Deutschland (nachstehend: „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachstehend: „Auftraggeber“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Dienstleistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren.
(2) Der Auftragnehmer richtet sich mit seinen Angeboten ausschließlich an Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher nicht für Verträge mit Verbrauchern.
(3) Abweichende Vorschriften des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn der Auftragnehmer hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielswei-se auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Ne-benabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer abzuge-ben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherun-gen abgeben, die über den schriftlichen Dienstleistungsvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
(5) Der Gerichtsstand ist Dachau in Deutschland. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
(6) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers, Beauftragung
(1) Der Auftragnehmer (GNC) erbringt für den Auftraggeber Marketing-Dienstleistungen, um diesen bei der Personalsuche via Social Media zu unterstützen.
(2) Ein Vertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Auftragsbe-stätigung des Auftragnehmers in Schriftform oder per E‑Mail zustande.
(3) Der Auftragnehmer behält sich Eigentums- und Urheberrechte am Angebot sowie den über-lassenen Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers auch nicht auszugsweise ver-vielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Soweit der Auftragnehmer einem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.

§ 3 Durchführung der Aufträge
(1) Der Auftragnehmer organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. einzusetzenden Gehilfen, selbstständig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfüllungsge-hilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Bei der Vergabe wesentlicher Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Einsatz mindestens zwei Wochen vor deren Einsatz schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen.
(2) Liefert der Auftraggeber zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Auftraggeber dem Auftragnehmer über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.

§ 4 Mitwirkungspflichten
(1) Sofern der Auftraggeber im Auftrag einen Ansprechpartner benennt, ist dieser für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
(3) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorlagen zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen. Liefert der Auftraggeber zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Auftraggeber dem Auftragnehmer über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Perso-nen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrecht.
(4) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktagen, mitzuteilen, ob er einen ihm vom Auftragnehmer unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung des Auftrags annimmt oder ablehnt.

§ 5 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer wird erst tätig, wenn die vollständige Bezahlung der gesamten vereinbarten Vergütung geleistet wurde. Die Summe der Vergütung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und zahlbar.
(2) Der Auftragnehmer erhält für die für die vereinbarten Leistungen eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung auf Stunden- oder Tagessatzbasis zu den jeweils im Auftrag festgelegten Konditionen. Im Übrigen ergibt sich die Erstattung von Nebenkosten (z.B. Reisekosten) aus dem Auftrag. Der Auftragnehmer legt auf Anfrage des Auftraggebers die Originalbelege vor.
(3) Rechnungen können per E-Mail übersandt werden. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Alle Honorare verstehen sich netto zzgl. 19 % USt., die der Auftragnehmer in seinen Rechnungen gesondert ausweist.

§ 6 Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen
(1) Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und eingesetzten Dritten geschaffenen Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Konzepte, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Bildmaterial, Videomaterial, Grafiken, Texte, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Auftrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten.

§ 7 Vorzeitige Beendigung von Aufträgen
(1) Der Auftragnehmer und der Auftraggeber können den Auftrag vorzeitig beenden, wenn
a) im Auftrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist;
b) in den Fällen des § 6 Abs. 2;
c) ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn
- Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers im Hinblick auf die Erbringung der Vertragsleistungen wecken und der Auftraggeber diese Zweifel nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftragnehmer ausräumen kann,
- der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 60 Tage in Verzug gerät.
(2) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 8 Haftung
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbe-schränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Auf-tragnehmer haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflich-ten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertra-ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht. Die Haftungs-beschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Ge-sundheit.
(2) Ist die Haftung des Auftragnehmers nach Abs. 1 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Vertraulichkeit
Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Geschäftsbeziehung sind geheim zu halten. Insbesondere wird der Auftragnehmer alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und andere Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer wird die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, auferlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 10 Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer wird alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die er zur Auftragsdurchführung vom Auftraggeber oder von Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben verwenden und vertraulich behandeln.
(2) Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat
(3) Der Auftragnehmer wird die Inhalte der Aufträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch speichern und verarbeiten. Die elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(4) Dem Auftragnehmer darf, personenbezogene Daten, von denen er im Rahmen des Projekts Kenntnis erlangt, außerhalb der Zweckbindung seines Auftrages nicht verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Verpflichtung besteht nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§ 11  Besondere Umstände
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen, insbesondere wenn der Auftraggeber in einen öffentlichen Skandal verwickelt ist oder das Ansehen des Auftragnehmers gefährdet wird, das vom Auftragnehmer erstellte Video oder andere Arbeitsergebnisse vorübergehend oder dauerhaft offline zu nehmen, um sich zu schützen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Maßnahmen unverzüglich informieren.