Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der GNC Sales Jens Meurer
Stand: 25.10.2024 (überarbeitet) § 1 Allgemeines (1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Dienstleistungen mit dem Unternehmen GNC Sales Jens Meurer, Konrad-Adenauer-Straße 26, 85221 Dachau, Deutschland (nachstehend: „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachstehend: „Auftraggeber“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Dienstleistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren.
(2) Der Auftragnehmer richtet sich mit seinen Angeboten ausschließlich an Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher nicht für Verträge mit Verbrauchern.
(3) Abweichende Vorschriften des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Dienstleistungsvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
(5) Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist – Dachau. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(6) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
(7) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Auftragnehmer ausschließlich Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) schließt. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. § 2 Leistungen des Auftragnehmers, Beauftragung (1) Der Auftragnehmer (GNC) erbringt für den Auftraggeber Marketing-Dienstleistungen, um diesen bei der Personalsuche via Social Media zu unterstützen.
(2) Ein Vertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Schriftform oder per E-Mail zustande.
(3) Der Auftragnehmer behält sich Eigentums- und Urheberrechte am Angebot sowie den überlassenen Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Soweit der Auftragnehmer einem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.
(5) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten werblichen oder wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Klickzahlen, Conversions, Bewerberzahlen). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich garantiert, sind Leistungskennzahlen Prognosen und keine Beschaffenheitsgarantie. Der Vertrag ist als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB einzuordnen, nicht als Werkvertrag. § 3 Durchführung der Aufträge (1) Der Auftragnehmer organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. einzusetzenden Gehilfen, selbstständig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Bei der Vergabe wesentlicher Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Einsatz mindestens zwei Wochen vor deren Einsatz schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen. (2) Liefert der Auftraggeber zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Auftraggeber dem Auftragnehmer über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts. § 3a Freigabe und Korrekturen (1) Im vereinbarten Preis sind zwei (2) Korrekturstufen pro Leistungsgegenstand enthalten: eine (1) auf Skript-/Konzept-Ebene und eine (1) in der Postproduktion (Schnitt/Editing).
(2) Jede weitere Korrekturstufe wird mit 199,00 € netto berechnet.
(3) Änderungswünsche, die über das vereinbarte Briefing hinausgehen oder zusätzlichen Produktionsaufwand (z. B. Nachdreh) verursachen, gelten als Change Request und werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.
(4) Eine „Korrekturstufe“ ist ein zusammenhängendes, konsolidiertes Feedbackpaket des Auftraggebers. Mehrfache Nachreichungen können als weitere Korrekturstufen gelten. § 4 Mitwirkungspflichten (1) Sofern der Auftraggeber im Auftrag einen Ansprechpartner benennt, ist dieser für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
(3) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorlagen zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen. Liefert der Auftraggeber zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Auftraggeber dem Auftragnehmer über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrecht.
(4) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktagen, mitzuteilen, ob er einen ihm vom Auftragnehmer unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung des Auftrags annimmt oder ablehnt. § 5 Vergütung (1) Der Auftragnehmer wird erst tätig, wenn die vollständige Bezahlung der gesamten vereinbarten Vergütung geleistet wurde. Die Summe der Vergütung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und zahlbar.
(2) Der Auftragnehmer erhält für die für die vereinbarten Leistungen eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung auf Stunden- oder Tagessatzbasis zu den jeweils im Auftrag festgelegten Konditionen. Im Übrigen ergibt sich die Erstattung von Nebenkosten (z. B. Reisekosten) aus dem Auftrag. Der Auftragnehmer legt auf Anfrage des Auftraggebers die Originalbelege vor.
(3) Rechnungen können per E-Mail übersandt werden. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Alle Honorare verstehen sich netto zzgl. 19 % USt., die der Auftragnehmer in seinen Rechnungen gesondert ausweist. § 6 Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen (1) Der Auftragnehmer behält die Urheberrechte an sämtlichen vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten geschaffenen Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Konzepte, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Bildmaterial, Videomaterial, Grafiken, Texte etc.).
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber beauftragten Inhalte auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen (z. B. @mrkarriere, @mskarriere, @mrbewerbung sowie @goodnewscompany) zeitlich unbeschränkt zu veröffentlichen („Lifetime-Nutzung“). Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, Inhalte ofline zu nehmen, sofern durch das Verhalten des Auftraggebers (z. B. Skandale, Reputationsschäden) das Ansehen des Auftragnehmers gefährdet wird.
(3) Der Auftraggeber erhält, soweit im Buchungsformular vereinbart, ein Nutzungsrecht an den Inhalten („Buyout“). Der Umfang richtet sich nach der gebuchten Dauer (6, 12, 18 oder 24 Monate) ab Veröffentlichung. Das Buyout umfasst die Nutzung
auf eigenen Social‒Media‒Kanälen des Auftraggebers (inkl. organischer Posts und Reposts),
für Paid Advertising (z. B. Spark Ads),
auf der Unternehmens‒Website des Auftraggebers,
für Präsentationen auf Veranstaltungen (z. B. Messen, Informationsveranstaltungen).
(4) Das Nutzungsrecht ist räumlich unbeschränkt (weltweit).
(5) Unterlizenzierungen sind nur an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie an Dienstleister des Auftraggebers (z. B. Media-Agenturen oder Plattformen zur technischen Ausspielung) gestattet. Eine weitergehende Unterlizenzierung ist ausgeschlossen.
(6) Bearbeitungen sind nur insoweit gestattet, als sie Format- oder Längenanpassungen betreffen (z. B. Story-Schnitt, Kurzversionen). Inhaltliche Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung den Auftragnehmer als Urheber anzugeben, soweit dies technisch möglich ist, und die Accounts des Auftragnehmers zu kennzeichnen (@mrkarriere, @mskarriere, @mrbewerbung sowie @goodnewscompany). § 7 Stornierung / Ausfallhonorar
(1) Mit Vertragsschluss ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig, auch wenn der Auftraggeber den Auftrag nachträglich storniert oder vorzeitig beendet. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
(2) Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Konzepterstellung, Skripte, Vorbereitungsaufwand) sind in jedem Fall in voller Höhe zu vergüten.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform. § 8 Haftung (1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbegrenzt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Auftragnehmer haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Ist die Haftung des Auftragnehmers nach Abs. 1 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. § 9 Vertraulichkeit Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Geschäftsbeziehung sind geheim zu halten. Insbesondere wird der Auftragnehmer alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und andere Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer wird die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, auferlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. § 10 Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht und Datenschutz (1) Der Auftragnehmer wird alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die er zur Auftragsdurchführung vom Auftraggeber oder von Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben verwenden und vertraulich behandeln.
(2) Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
(3) Der Auftragnehmer wird die Inhalte der Aufträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch speichern und verarbeiten. Die elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(4) Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten, von denen er im Rahmen des Projekts Kenntnis erlangt, außerhalb der Zweckbindung seines Auftrages nicht verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Verpflichtung besteht nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(5) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(6) Soweit die Parteien Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam festlegen, treffen sie eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten und Inhalte sowie für die Erfüllung der erforderlichen Informationspflichten gegenüber Betroffenen. § 11 Besondere Umstände (1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen, insbesondere wenn der Auftraggeber in einen öffentlichen Skandal verwickelt ist oder das Ansehen des Auftragnehmers gefährdet wird, das vom Auftragnehmer erstellte Video oder andere Arbeitsergebnisse vorübergehend oder dauerhaft ofline zu nehmen, um sich zu schützen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Maßnahmen unverzüglich informieren. § 12 Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.